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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Audit- und Beratungsleistungen zwischen Emini Emel (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

§ 3 Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Dies umfasst insbesondere:

Leistungsänderungen und -erweiterungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich zur unentgeltlichen Mitwirkung in folgendem Umfang:

Verzögerungen aufgrund unzureichender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers gehen zu dessen Lasten und können zusätzliche Kosten sowie Terminverschiebungen verursachen. In diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die zusätzlich aufgewendete Zeit nach dem vereinbarten Tagessatz in Rechnung zu stellen.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach folgenden Tagessätzen (jeweils zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer):

Nebenkosten wie Fahrtkosten (1,00 EUR/km), Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand und sonstige Auslagen werden nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt, soweit nicht anders vereinbart.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

Bei Aufträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat oder einem Auftragsvolumen von mehr als 5.000 EUR ist der Auftragnehmer berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.

§ 6 Termine und Fristen

Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Eine Verschiebung ist nur nach vorheriger schriftlicher oder telefonischer Absprache möglich.

Bei Absage oder Verschiebung eines vereinbarten Audittermins durch den Auftraggeber gelten folgende Stornogebühren:

Bei höherer Gewalt oder Krankheit des Auftragnehmers werden Termine einvernehmlich verschoben. Eine Haftung für daraus entstehende Schäden ist ausgeschlossen.

§ 7 Vertraulichkeit und Datenschutz

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Auftragsausführung erlangten Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

Audit-Berichte, Findings und sonstige Arbeitsergebnisse werden ausschließlich an den Auftraggeber übermittelt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, der Auftraggeber stimmt ausdrücklich zu oder es besteht eine gesetzliche Verpflichtung.

Der Auftraggeber verpflichtet sich seinerseits, alle personenbezogenen Daten von Mitarbeitern des Auftragnehmers vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Auftragsabwicklung zu verwenden.

§ 8 Eigentums- und Nutzungsrechte

Alle im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Dokumente, Berichte, Konzepte und sonstigen Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen für interne Zwecke. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Veröffentlichung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

§ 9 Unabhängigkeit und Objektivität

Der Auftragnehmer führt alle Audits unabhängig und objektiv nach bestem Wissen und Gewissen durch. Der Auftragnehmer ist in der Wahl der Audit-Methodik frei, soweit nicht anders vereinbart.

Audit-Ergebnisse und Findings werden nach fachlichen Kriterien bewertet. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der Auftragnehmer verpflichtet ist, festgestellte Abweichungen wahrheitsgemäß zu dokumentieren.

§ 10 Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Vermögensschäden ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei arglistigem Verschweigen von Mängeln.

Die Haftung ist der Höhe nach auf das Einfache der vereinbarten Vergütung, maximal jedoch auf 50.000 EUR je Schadensfall begrenzt.

§ 11 Gewährleistung

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und den geltenden Standards für Audits. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung bzw. Übergabe des Audit-Berichts.

Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer zunächst zur Nachbesserung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung zweimalig fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe des Audit-Berichts schriftlich zu rügen, andernfalls gilt die Leistung als genehmigt.

§ 12 Kündigung

Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

Bei Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund sind bereits erbrachte Leistungen zu vergüten. Darüber hinaus ist der Auftraggeber verpflichtet, 50% der noch nicht erbrachten Leistungen zu vergüten.

§ 13 Referenzen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden zu benennen, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich widerspricht. Konkrete Audit-Ergebnisse und Findings werden dabei nicht offengelegt.

§ 14 Abtretungsverbot

Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig.

§ 15 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers (Nabburg).

Stand: Februar 2026